Hund unangeleint obwohl schon 2 kleine Hunde totgebissen

  • Liebe Hündeler

    Das Thema hat mich diese Nacht nicht schlafen lassen und daher kann es sein, dass es emotional wird....

    Bei uns im Stall (ich habe auch ein Pferd) ist eine neue Einstellerin bzw. ihre 4 Pferde in einem separaten Stalltrakt eingezogen. Die Frau ist aus Deutschland zu uns gezogen. Nun wohnt auch seit einigen Wochen der Hund ihrer erkrankten Schwiegermutter bei ihr. Von genau diesem Hund hat sie uns (mir und anderen Einstellern) schon vor Monaten erzählt (da war natürlich noch nicht klar, dass er mal bei ihr wohnen würde). Der besagte Hund hat in jungen Jahren zwei kleine Hunde totgebissen und durfte nur unter sehr strengen Auflagen weiterleben. Die Bedingung war dazumal, dass der Hund NUR auf dem privaten Grundstück der Schwiegermutter leben durfte und nur in Ausnahmefällen (TA etc.) das Grundstück verlassen durfte und dann nur mit Maulkorb. Nun wurde der Hund offizell aus D in die Schweiz importiert und korrekt angemeldet und verzollt. Allerdings wurde wohl von dessen Vergangenheit bei der Einfuhr nichts erwähnt.

    Zugegeben, der Hund ist nun schon etwas älter.

    Anfänglich war der Hund nur angeleint und mit Maulkorb am Stall. Das wird nun fast täglich gelockert - unterdessen ist der Hund nicht mal mehr angeleint. Sie meint halt, dass der nun lieb sei. Na ja, ich trau der Sache und ihr sowieso nicht. Sie ist leider auch in anderen Situation leider alles andere verantwortungsbewusst.

    Gestern Abend kam es dann zu Eklat. Eine Freundin und deren Tochter war mit ihren 2 kleinen Hunden zu Besuch. Wir wollten anschliessend mit unseren drei angeleinten, kleinen Hunden spazierengehen und mussten gezwungenermassen am Stalltrakt der Einstellerin vorbei. Da meine Freundin selbst schon mal Opfer eines Hundeangriffs wurde, sah sie sofort dass der Hund nicht angeleint war und in unsere Richtung bellte. Ich bat daher die junge Frau nett, natürlich von weitem, ihren Hund doch bitte anzuleinen. Die Frau schaute nur verständnislos und kam der Bitte nicht nach. Darauf forderte ich sie ein weiteres Mal auf, doch bitte den Hund anzuleinen. Auch diese Aufforderung ignorierte sie. Dann wurde ich laut und forderte sie, weniger nett, auf, den Hund an die Leine zu nehmen. Sie fasste ihn dann am Halsband und wir huschten vorbei.

    Der Stallbesitzer bekam meine lautstarke letzte Aufforderung akustisch mit und fragte mich, was da soeben los war. Ich erklärte ihm kurz den Sachverhalt, auch die agressive Vergangenheit des Hundes. Er wollte sich dann darum kümmern und mit der Frau reden. Diese stritt alles ab und behauptete, dass der Hund immer angeleint war. Wir anderen drei hätten gelogen und sie nur provozieren wollen.

    Mein Hund ist auch öfters unangeleint am Stall, aber immer bei mir. Sie ist jederzeit abrufbar und auch mit mir als Reitbegleithund unterwegs.

    Meine Fragen nun:

    Wie sieht das rechtlich aus? - meiner Ansicht nach, ist der Hund nach wie vor ein Risiko bzw. könnte ein Risiko sein. Ich trau keinem Hund, der schon Artgenossen tötete. Darf der bei uns in der Schweiz unangeleint rumlaufen, wenn es in D strenge Auflagen gab? Wie soll ich mich Verhalten, habe natürlich Angst um meine kleine. Möchte aber meinen Hund weiterhin mitnehmen, sie ist ja gut erzogen und bleibt immer brav bei mir. Kann ich rechtlich überhaupt was unternehmen?, wenn ja, wo kann ich mich hinwenden? Die ganze Sache überfordert mich grad sehr - ich bin ein friedliebender Mensch, aber wenn es um das Wohl meines Hundes geht, kann ich nicht wegschauen.

    Vielen Dank im Voraus für Eure Meinungen und Ratschläge

  • Hallo Locke (wie heisst Du denn?)

    Ich musste zuerst grad mal nachschauen, wo genau denn der Klettgau ist... jetzt weiss ich es. ;) Ich nehme an, die beschriebene Situation findet also im Kanton Aargau statt, richtig?

    Da würde ich an Deiner Stelle zuerst einmal das Hundegesetz Kanton Aargau sehr genau studieren, was dort steht über gefährliche Hunde. Das ist ja in jedem Kanton wieder anders geregelt.
    Du redest sehr ungenau von einem "Hund"... was für einer ist es denn? Das wäre je nach Kanton ausschlaggebend wichtig, ob er in eine der Kategorien der "gefährlichen Hunde" gehört und deshalb bestimmte Auflagen erfüllen muss. Das hätte eigentlich bei der Einfuhr erfolgen sollen, aber man weiss natürlich nicht, was für Angaben die Besitzerin gemacht hat. Ich vermute mal, sie hat nichts von diesen früheren Vorfällen erwähnt.

    Ich selber habe auch zwei kleine Hunde, Chihuahuas, und kann daher Deine Angst um Deine Hündin (und demnächst einem Welpeli?) sehr gut nachvollziehen.
    Das Vertrackte an solchen Geschichten ist leider, dass immer zuerst etwas passieren muss, sprich nochmals ein verletzter oder toter Hund :bekloppt: , bis von Gesetzes wegen etwas unternommen wird.
    Wenn ich in Deiner Situation wäre, so würde ich diesem Hund und seiner Besitzerin in weiiiiiitem Bogen ausweichen... ist aber wohl einfacher gesagt als getan.

  • Hallo,

    Vielleicht wäre Dir geholfen bei TIR-Tier im Recht Auskunft zu bekommen

    Wenn Du im Kt. Schaffhausen bist. Ist der Stall ebenso im gleichen Kanton?

    Für den Kanton Schaffhausen


    Sage es mir, und ich werde es vergessen; Zeige es mir, und ich werde mich daran erinnern; Beteilige mich und ich werde es verstehen!!! (lao tse)

    Einmal editiert, zuletzt von Namara (27. Mai 2018 um 16:37)

  • Das Veterinäramt des Kantons Aargau wird dir bestimmt all deine Fragen Beantworten können!

    Wäre auch die Stelle an welche der Hund/Halter gemeldet werden müsste, wenn etwas passiert. Auch könnten sie dir bestimmt sagen ob die Auflagen hier weiterhin zu befolgen sind.

  • Darf der bei uns in der Schweiz unangeleint rumlaufen, wenn es in D strenge Auflagen gab?


    das ist die Frage und ich weiss es ehrlich gesagt auch nicht...ich finde es total verantwortungslos von der Hundehalterin, dass sie das so easy sieht, denn niemand weiss genau was damals passiert ist und eine solche Auflage bekommt man nicht einfach so

    Das Veterinäramt des Kantons Aargau wird dir bestimmt all deine Fragen Beantworten können!


    :good:

  • Ähm, mal ganz konkret: verhält sich der Hund auffällig? Also gibt es Anlass zur Sorge? Wenn er unangeleint ist, wird es ja zum ein oder anderen Kontakt bereits gekommen sein?
    Und es könnte ja auch sein, dass mit dem Hund in der Zwischenzeit gearbeitet wurde? Mal das Gespräch mit der Halterin gesucht?

    Also gibt es konkret Anlass zur Sorge? Dass hier gleich nach Amt und Co. gekräht wird?

  • Auflagen in D gelten nicht in der CH, umgekehrt ebenso wenig.
    Und was genau das für Auflagen sind, weiss die TE doch gar nicht wirklich? Also für welches Bundesland, wann wurde das verabschiedet, was wurde in der Zwischenzeit gemacht?

    Reden soll da helfen, am besten in direkter Interaktion, bevor man Ämter einschaltet...

  • Vielen Dank für die zahlreichen Antworten - ich werde mich in den nächsten Tagen mal telefonisch mit TIR und dem zuständigen Amt in Schaffhausen Kontakt aufnehmen.

    Ähm, mal ganz konkret: verhält sich der Hund auffällig? Also gibt es Anlass zur Sorge? Wenn er unangeleint ist, wird es ja zum ein oder anderen Kontakt bereits gekommen sein?
    Und es könnte ja auch sein, dass mit dem Hund in der Zwischenzeit gearbeitet wurde? Mal das Gespräch mit der Halterin gesucht?

    Also gibt es konkret Anlass zur Sorge? Dass hier gleich nach Amt und Co. gekräht wird?


    Nein, der Hund verhält sich nicht grundsätzlich auffällig, er ist auch dem Menschen gegenüber sehr zugetan. Ich habe keine Angst vor ihm. ABER, ich habe erlebt, dass sich das ganz schnell ändern kann, wenn jemand den Sohn der Frau hochnimmt und das Kind schreit, dann wird er drohend. Er hat auch schon ein Pferd gebissen, weil er glaubte, es würde seine Menschen bedrohen.


    Mein Hund ist kein Kläffer die kleinen Hunde meiner Freundin sind (leider) nicht sehr gut erzogen und kläffen - ich denke, dies könnte bei diesem Hund schon als Bedrohung ankommen. Na ja...ich möchte es nicht unbedingt testen.

    Die Auflagen wurden schon vor einigen Jahren gemacht. Bis zum Umzug in die Schweiz lebte der Hund nur auf dem erwähnten Grundstück und hatte keinen Kontakt zu kleinen Tieren. Die Frau hat ihren kleinen Hund und die Katze zu ihrer Mutter gegeben....aus Angst.

    Leider kann man mit der Frau nicht gut reden, da oft schon morgens Alkohol im Spiel ist, so auch vermutlich gestern. Und echt, habe es oft auf die nette Art versucht, doch leider zeigt sie nie Einsicht. Auch wenn ich erkläre, dass es grob fahrlässig ist, ein 3-jähriges Kind BARFUSS ein beschlagenes Pferd am Zügel führen zu lassen. Ein kleiner Sprung des Pferdes und der Fuss der kleinen ist Match. Sie fühlt sich dann nur angegriffen.

    Es geht mir auch nicht darum gleich Ämter einzuschalten - aber ich möchte mal wissen, wie es rechtlich aussieht, dann habe ich vielleicht eine Chance an sie heran zu treten und ihr zu sagen, dass ich, wenn das nicht sofort ändert, folgende Konsequenzen ziehen würde....

    Ich wurde seit gestern Abend per Whats app von ihr massiv beleidigt, bedroht etc. Ich habe darauf nicht geantwortet, das würde nur noch mehr provozieren.
    Ehrlichgerweise muss ich gestehen, dass er bereits mit anderen Hunden gespielt hat, da hat sie mir auch schon Bilder gezeigt. ABER die Eigentümer der anderen Hunde wissen nicht über die Vergangenheit des Hundes. Ich würde meinen Hund nicht mal schnuppern lassen. Wer garantiert mir, dass das nicht von 0 auf gleich kippt und der Hund das Gefühl hat, er müsse verteidigen? Der Hund hat 2x einen Hund totgebissen, da tu ich alles, dass meiner nicht der 3. wird.


    Ich habe übrigens nichts gegen grosse Hunde - im Gegenteil! Ich bin mit grossen aufgewachsen und habe ich beruflich täglich mit Hunden zu tun. Aber ein Biss reicht, meinen 2,5-kg-Hund zu töten.

    Sehe ich wie du, der Hund hat an der Leine zu sein, wenigstens muss er dann angeleint werden, wenn ich darum bitte! Das ist eine Sache des Anstands und Respekts. Auch wenn der Hund keinen gefährlichen Hintergrund hat, und eine Person Angst hat und um Anleinen bittet (vor allem wenn unsere Hunde an der Leine geführt werden) dann hat man dem Folge zu leisten...Punkt.

    Hallo Locke (wie heisst Du denn?)

    Daniela ;o)

    Ich musste zuerst grad mal nachschauen, wo genau denn der Klettgau ist... jetzt weiss ich es. Ich nehme an, die beschriebene Situation findet also im Kanton Aargau statt, richtig?

    Nein, ganz im Norden des Kantons Schaffhausen


    Da würde ich an Deiner Stelle zuerst einmal das Hundegesetz Kanton Aargau sehr genau studieren, was dort steht über gefährliche Hunde. Das ist ja in jedem Kanton wieder anders geregelt.
    Du redest sehr ungenau von einem "Hund"... was für einer ist es denn? Das wäre je nach Kanton ausschlaggebend wichtig, ob er in eine der Kategorien der "gefährlichen Hunde" gehört und deshalb bestimmte Auflagen erfüllen muss. Das hätte eigentlich bei der Einfuhr erfolgen sollen, aber man weiss natürlich nicht, was für Angaben die Besitzerin gemacht hat. Ich vermute mal, sie hat nichts von diesen früheren Vorfällen erwähnt

    Es handelt sich um eine Amerikanische grosse Bulldogge. Die sind nicht gelistet. Allerdings hat auch eine Freundin eine Hündin dieser Rasse, die bereits eine Katze totgebissen hat, die auf ihr Grundstück kam. Kenne mich aber zuwenig damit aus und möchte keine Rasse an den Pranger stellen. Vielleicht ist das ja Zufall. Der Hund ist ca. 45 Kilo schwer und hat das typische breite Gebiss, das töten kann.

  • Das hört sich alles etwas schräg an.

    Wenn ich das richtig verstehe, ist der Hund grundsätzlich mit anderen Hunden verträglich und auch nicht aggressiv Menschen gegenüber; scheint aber iwie seine Famile beschützen/ bewachen zu wollen, was auch nicht kontrolliert wird. Und dann scheint es da diesen Vorfall in der Vergangenheit gegeben zu haben.
    Wobei man ehrlicherweise sagen muss; ein Hund der Grösse/ Statur und evtl. noch grobmotorisch, tritt da einmal doof drauf und nen 2.5kg Hund hat schon ein gebrochenes Rückgrat, wenns dumm läuft.

    Grundsätzlich ist das doch ganz einfach, was nicht abrufbar/ kontrollierbar, das nicht ableinbar.
    Derjenige, der da am einfachsten Druck ausüben könnte, wäre der Stallbesitzer, denn der darf Regeln aufstellen und kann sie auch rausschmeissen.

  • Es handelt sich um eine Amerikanische grosse Bulldogge. Die sind nicht gelistet. Allerdings hat auch eine Freundin eine Hündin dieser Rasse, die bereits eine Katze totgebissen hat, die auf ihr Grundstück kam. Kenne mich aber zuwenig damit aus und möchte keine Rasse an den Pranger stellen. Vielleicht ist das ja Zufall. Der Hund ist ca. 45 Kilo schwer und hat das typische breite Gebiss, das töten kann.

    Und über solche Statements disqualifizierst Du Dich selbst! Der hat kein anderes Gebiss als Dein Hund, ein Schäfi oder ein Labbi! Und auch nicht mehr Hebelkraft, doppelte Zahnreihe und sonstwas.
    Katzen, die in fremde Gärten gehen, wo Hunde wohnen, werden übrigens nicht nur von "solchen" Hunden getötet, sondern von ganz vielen anderen Hunden auch. Frag mal Huskyhalter, Malinoishalter, Windhundhalter, um nur ein paar Rassen mit Jagdtrieb zu nennen.
    Das man sich darüber keinen Kopf machen muss, wenn der Hund weniger als die Katze wiegt, ist naheliegend.
    Das hat aber weder etwas damit zu tun, dass der Hund aggressiv gegenüber Menschen noch gegenüber anderen (kleinen) Artgenossen ist.

  • Und über solche Statements disqualifizierst Du Dich selbst! Der hat kein anderes Gebiss als Dein Hund, ein Schäfi oder ein Labbi! Und auch nicht mehr Hebelkraft, doppelte Zahnreihe und sonstwas.
    Katzen, die in fremde Gärten gehen, wo Hunde wohnen, werden übrigens nicht nur von "solchen" Hunden getötet, sondern von ganz vielen anderen Hunden auch. Frag mal Huskyhalter, Malinoishalter, Windhundhalter, um nur ein paar Rassen mit Jagdtrieb zu nennen.
    Das man sich darüber keinen Kopf machen muss, wenn der Hund weniger als die Katze wiegt, ist naheliegend.
    Das hat aber weder etwas damit zu tun, dass der Hund aggressiv gegenüber Menschen noch gegenüber anderen (kleinen) Artgenossen ist.

    Sag mal, wie bist denn du drauf?!
    Genau drum habe ich anfänglich nichts über die Rasse geschrieben - schade, dass du mich wegen dieses Satzes angreifen musst. Völlig unnötig und unfreundlich. Ich wollte hier nie eine Rassendiskussion. ...und es mag sein, dass ich bezüglich "solchen Rassen" wenig weiss. Musste mich erfreulicherweise noch auch noch nie mit "Katzen- und Kleinhunde-Totbeisser" auseinandersetzen. Ich habe schon seit 12 Jahren kleine Hunde und hatte noch nie Probleme mit anderen Hundehaltern.

    Für mich persönlich käme eine Rasse, die andere Lebewesen reisst, nicht in Frage! Darum habe ich "den einfacheren Weg" gewählt. Okey....oder muss ich mich für das auch rechtfertigen?

  • Grundsätzlich ist das doch ganz einfach, was nicht abrufbar/ kontrollierbar, das nicht ableinbar.


    Genau, um das geht es und um nichts Anderes! Da liegt ja das Problem, dass sie DAS NICHT TUT.

    Ich habe nichts gegen den Hund, aber ich möchte, dass er angeleint ist, wenigstens dann, wenn ich darum bitte. Sonst nichts.

  • Der Hund ist ca. 45 Kilo schwer und hat das typische breite Gebiss, das töten kann.

    Ehrlich gesagt störe ich mich ab diesem satz auch.
    Jeder hund kann töten (der die richtige grösse hat)
    Und jeder hund egal welcher grösse kann verletzen.


    Wenn wir einen garten hätten und dort eine katze rein käme, wüsste ich ehrlich gesagt nicht einmal was passieren würde, tiesto würde sie sicher jagen, wenn er sie erwischen würde - keine ahnung...

  • Für mich persönlich käme eine Rasse, die andere Lebewesen reisst, nicht in Frage! Darum habe ich "den einfacheren Weg" gewählt. Okey....oder muss ich mich für das auch rechtfertigen?

    Dir ist schon klar, dass Jagdtrieb etwas nicht ganz unnormales beim Hund ist? Entscheidend ist ja wie man damit umgeht :rolleyes: .

    Und nochmal zum Verständnis: mein verstorbener Rüde beispielsweise war sozialverträglich mit allen Hunden, egal ob 50kg oder 1kg und hat auch letztere als Hund erkannt.
    Ihn hätte man in die Fussgängerzone stellen können, drei Kinder hätten am Schwanz gezogen und einer vorne genervt (überspitzt ausgedrückt, so etwas macht man natürlich nicht) und er hätte nichts gemacht, ähnlich beim TA unter Schmerzen.
    Er hätte jede Katze, die er erwischt, gekillt. Und jetzt?
    Meine Aufgabe als Halter das zu verhindern so gut es geht. Wenn die Katze nun über den 1.70 Haag klettert, kann ichs nicht ändern.

    P.S.: und dann lass doch Statements à la "das typisch breite Gebiss"; das stösst den meisten Hundehaltern auf...

  • Ehrlich gesagt störe ich mich ab diesem satz auch.
    Jeder hund kann töten (der die richtige grösse hat)
    Und jeder hund egal welcher grösse kann verletzen.


    Du hast Recht - ich entschuldige mich für die Formulierung. Bestimmt ist das so, dass jeder Hund töten kann. Aber wenn er das tun würde, und nicht jederzeit abrufbar ist, gehört er an die Leine.

  • Genau, um das geht es und um nichts Anderes! Da liegt ja das Problem, dass sie DAS NICHT TUT.

    Ich habe nichts gegen den Hund, aber ich möchte, dass er angeleint ist, wenigstens dann, wenn ich darum bitte. Sonst nichts.

    Wie gesagt; warum spitzt Du nicht einfach den Stallbesitzer an? Das wäre doch am einfachsten und besten für euer aller Frieden. Und ja, wenn der Hund nicht hört / bei der Besi bleibt, muss er an die Leine, Punkt.