Soo jetzt ist endlich was gelaufen auch bei den 2. Vermehrern und die Hunde (bis auf einige wenige) wurden beschlagnahmt
und es nimmt kein Ende
Soo jetzt ist endlich was gelaufen auch bei den 2. Vermehrern und die Hunde (bis auf einige wenige) wurden beschlagnahmt
und es nimmt kein Ende
und es nimmt kein Ende
Jep, aber wie schon bei B... : Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende....
Ich schreibe es hier rein, da ich eine Frage betr. Tierschutz habe:
Ein älterer Herr hielt jahrelang einen Hund. Nachdem er in der CH keinen bekam, beschaffte er sich einen im Ausland. Es ist ein Jagdhund (Wisla?). Nun geht er morgens eine Stunde laufen, danach bindet er den Hund draussen im Garten an. Nun ist er schon etliche Male ausgerissen. Kürzlich hat er sogar bei Nachbarn die Hasen im Stall getötet. Tierschutz wäre auch schon dort gewesen. Die eine MA wäre gleiche Nationalität wie der HH und befand das in Ordnung. Vet Amt wurde auch schon informiert, die können erst handeln, wenn etwas passiert.
Ich behaupte, dass es vom TS her nicht erlaubt ist, den Hund täglich stundenlang draussen angebunden zu haben. Doch wenn TS und Vet-Amt nichts unternehmen, was dann?
Der TS ist eine Privatorganisation der kann gar nichts.
Wenn muss das Vet-Amt eingreifen. D.h. melden und das Vet-Amt muss vorbei kommen und den Fall prüfen. Verstösst der Mann gegen das Tierschutz-Gesetzt, muss das Vet-Amt Auflagen erheben, tut es das nicht, kann man zur nächst höheren Instanz (Oberster Amtsveterinär, bzw. dann Amt für Landwirtschaft er Schweiz).
Wenn es keine Laufkette ist, dann wäre es gegen das Gesetz.
https://www.blv.admin.ch/dam/blv/de/dok…nden_halten.pdf (PDF öffnet direkt!)
Nur das Problem, niemand kann Kontrollieren wie lange der Hund da wirklich an der Leine ist.
Haben die Kaninchen Besitzer Anzeige erstattet wegen "Sachbeschädigung" ?
Wenn es keine Laufkette ist, dann wäre es gegen das Gesetz.
https://www.blv.admin.ch/dam/blv/de/dok…nden_halten.pdf (PDF öffnet direkt!)
Nur das Problem, niemand kann Kontrollieren wie lange der Hund da wirklich an der Leine ist.
Haben die Kaninchen Besitzer Anzeige erstattet wegen "Sachbeschädigung" ?
Tiere sind in der Schweiz schon lange keine "Sache" mehr.
Als die Person angezeigt wurde wegen dem Rattengift das Zelda wegen ihr gefressen hat, lief die Anzeige unter "Sachbeschädigung" und nicht unter Tierquälerei. Und das ist erst 5 Jahre her. Mir hat die Polizei gesagt, wenn ein Tier von jemandem fremden verletzt wird, wäre die Straftat grösser und erheblicher, wenn man meinen Schaden anzeigt und nicht das Tier als Wesen. Wiederum wurde sie noch angezeigt wegen Gefährdung und Tötung von Wildtieren, diese Strafe fiel auch milder aus.
Deswegen auch die "" ich seh Tiere auch nicht als Sache, bei einer Anzeige wird es aber durchaus (ausser es hat sich einiges geändert) noch so gehandhabt.
Soo jetzt ist endlich was gelaufen auch bei den 2. Vermehrern und die Hunde (bis auf einige wenige) wurden beschlagnahmt
Bei c.s.?
Bei c.s.?
Ja
Nein, die Kaninchen Besitzer haben (noch) keine Anzeige erstattet, aber mit dem HH das Gespräch gesucht. Er war sehr einsichtig und würde für den materiellen Schaden aufkommen.
Sollte wieder etwas bei ihnen wegen diesem Hund passieren, würden sie ihn anzeigen.
Danke für den Link. Werde mich mal schlau machen und das weiter leiten.
Es geht hier um das Wohl des Hundes. Scheinbar ist bekannt, dass er stundenlang im Garten angebunden ist und eben auch mal ausbüxt. Nachbarn haben ihn schon öfters eingesammelt und zurück gebracht.
Der Besitzer möchte keinen grösseren, richtigen Zaun bauen, es sei zu teuer
https://www.blick.ch/news/schweiz/b…-id9062248.html
Und natürlich sind auch hier wieder alle anderen Schuld bzw. die Bösen 😇